Zum 1. Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot, kurz AVD, für Neuverträge das bisherige Riester-System ablösen. Als Investmentberater in Meiningen begleite ich Sie bei der Einordnung des neuen Konzepts und bei der Auswahl einer passenden Vorsorgelösung.
Das AVD sieht keine gesetzliche Beitragsgarantie vor. Dadurch können ETFs, Aktienfonds oder Anleihen stärker in die Anlage einbezogen werden, wobei Wertschwankungen und Verlustrisiken zu berücksichtigen sind. Nach aktuellem Konzept sollen auch Selbstständige und Freiberufler direkt förderfähig sein.
Die geplante staatliche Förderung ist beitragsproportional ausgestaltet und setzt einen Mindesteigenbetrag von 120 Euro pro Jahr voraus. Die wichtigsten Fördergrenzen und Zulagen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
| Bereich | Geplante Regelung |
|---|---|
| Mindesteigenbetrag | 120 Euro pro Jahr |
| Förderstufe 1 | 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag, maximal 180 Euro |
| Förderstufe 2 | 25 Prozent Zulage auf weitere Beiträge bis zur Fördergrenze von 1.800 Euro, maximal 360 Euro |
| Maximale Grundzulage | 540 Euro pro Jahr |
| Kinderzulage | 300 Euro pro Kind und Jahr bei bestehendem Kindergeldanspruch |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 Euro für junge Sparer bis zum 25. Geburtstag |
| Einzahlgrenze | 6.840 Euro pro Kalenderjahr und Vertrag |
| Zwei Verträge | Bei zwei zertifizierten Verträgen bis zu 13.680 Euro pro Jahr |
Neben dem geförderten Kernbetrag soll die reguläre Einzahlgrenze 6.840 Euro pro Kalenderjahr und Vertrag betragen. Wenn zwei zertifizierte Verträge parallel bespart werden, kann sich der steuerlich geschützte Rahmen auf bis zu 13.680 Euro pro Jahr erhöhen.
Die steuerliche Behandlung soll dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung folgen. In der Ansparphase können Beiträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wobei das Finanzamt per Günstigerprüfung ermittelt, ob Steuerabzug oder Zulage vorteilhafter ist.
Nach dem geplanten Regelwerk sollen Kursgewinne, Dividenden und Umschichtungen während der Laufzeit steuerlich geschützt bleiben. Bei der Auszahlung gelten die dann maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und Ihr persönlicher Einkommensteuersatz.
Die Auszahlungsphase soll frühestens ab dem 65. Lebensjahr oder mit dem tatsächlichen Renteneintritt beginnen und spätestens mit dem 70. Lebensjahr einsetzen. Vorgesehen sind eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn, ein Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder eine Verrentung.
Im Vergleich zum bisherigen Riester-Modell bietet das geplante Altersvorsorgedepot andere Rahmenbedingungen bei Garantien, Kosten und Anlageauswahl. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wesentlichen Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | Altes Riester-Modell | Neues Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Garantieverpflichtung | 100 Prozent Bruttobeitragsgarantie, die den Anteil renditeorientierter Anlagen begrenzen kann. | Keine gesetzliche Garantiepflicht, sodass eine vollständige Anlage in Aktien oder ETFs möglich sein kann. |
| Kostenstruktur | Teilweise hohe Kosten durch komplexe Produktstrukturen und Versicherungsmäntel. | große Kosteneinsparungen aufgrund des weg gefallenen Versicherungsmantels |
| Staatliche Grundzulage | Maximal 175 Euro pro Jahr. | Maximal 540 Euro pro Jahr, beitragsproportional gestaffelt. |
| Anlageflexibilität | Oft starr vorgegebene und eher konservative Portfolios. | Größere Auswahlmöglichkeiten bei ETFs und Fonds über Banken und Broker. |
Die geplante Übertragbarkeit bestehender Riester-Verträge in ein neues Depot erfordert eine sorgfältige wirtschaftliche Prüfung. Als Investmentberater unterstütze ich Sie dabei, Vertragskosten, Rückkaufswerte, Restlaufzeit und mögliche Folgen eines Wechsels nachvollziehbar gegenüberzustellen.
Ein Wechsel kann insbesondere bei langen Restlaufzeiten von mehr als 15 bis 20 Jahren oder bei hohen laufenden Verwaltungskosten relevant sein. Kurz vor dem Renteneintritt oder bei älteren Verträgen mit einem hohen garantierten Rechnungszins kann die Fortführung des bestehenden Vertrags die passendere Option sein.
Ich prüfe mit Ihnen die konkreten Daten Ihres Vertrags und ordne die geplanten Regelungen des Altersvorsorgedepots ein. So erhalten Sie eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung, sobald die gesetzlichen Vorgaben endgültig feststehen.